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Die Mikroförderung ist für die Samtgemeinde Elm-Asse läuft über die Freiwilligenagentur Elm-Asse in Remlingen. Sie ist ein komplett neuer Arbeitsansatz für die Kolleginnen in der Freiwilligenagentur Elm-Asse. Jedoch ist es auch für die Bevölkerung ein neuer Schwerpunkt und eine weitere Chance auf die Verwirklichung von Engagement. Da diese Förderung somit einen Pilotcharakter hat, wird es auch noch Informationsveranstaltungen geben und dort genauer erklärt.
Am 24.08.2023 wird es eine erste Infoveranstaltung zum Thema Mikroförderung geben. Damit bis zu diesem Tag schon konkrete Fragen oder Ideen mitgebracht werden können, folgt hier ein erster Eindruck der Mikroförderung.
Um einen ersten Einblick zu erhalten folgen hier vorab die Förderbestimmungen:
Was kann gefördert werden?
- Ideen, die
- das Ehrenamt stärken bzw. das Ziel der Bürger*innenbeteiligung vorantreiben und dabei das Gemeinwohl fördern
- in der Region der Samtgemeinde Elm-Asse verwirklicht werden
- Sachkosten in Form von Festbetragsfinanzierungen
Beispiele:
- Sachkosten für eine Veranstaltung – egal, ob es ein Einzelevent ist oder eine Veranstaltungsreihe
- Druckkosten – zum Beispiel Flyer oder Poster zur Bewerbung von Veranstaltungen
- Bekleidung – zum Beispiel Team-Shirts
- Künstlerische Gagen
Was kann nicht gefördert werden?
- Aufgaben, für die die Kommune zuständig ist (Artikel 57 Abs. 4 der Niedersächsischen Verfassung)
- Projekte aus den Bereichen Schule, Kindergarten und Feuerwehr die lediglich der üblichen Kernaufgabe entsprechen und nicht der Engagementförderung bzw. Bürger*innenbeteiligung dienen (Projekte die über die üblichen Kernaufgabe hinausgehen und der Engagementförderung bzw. Bürger*innenbeteiligung dienen werden hingegen gefördert)
- Maßnahmen die bereits begonnen wurden
- Mehrere Anträge pro Projekt
Wer kann eine Mikroförderung beantragen?
- Zuwendungsempfänger*innen sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts (z.B. Vereine, zivilgesellschaftliche Organisationen oder Initiativen). Politische Parteien und Gebietskörperschaften (z.B. Landkreis, Samtgemeinde) sind nicht antragsberechtigt.
- Die Antragstellung erfolgt durch eine oder ggf. mehrere vertretungsbefugte Personen.
Wie beantrage ich eine Mikroförderung und was passiert dann?
- Beratung Freiwilligenagentur Elm-Asse
- Rückseitiges Formular ausfüllen und einreichen
- Beratung und Entscheidung durch Bürger*innenjury
Zusage:
4a. Du erhältst ein Informationsschreiben in dem bestätigt wird, welche Fördersumme du maximal erhältst und noch einmal zusammengefasst ist, welche Bedingungen daran geknüpft sind
5a. Du/dein Verein zahlt die geplanten Ausgaben (Wenn die Summe zu hoch ist, als du es vorzustrecken kannst: Sprich uns an!)
6a. Bis spätestens 6 Wochen nach der Durchführung reichst du als Verwendungsnachweis die Belege sowie mind. ein Foto ein, auf dem der Einsatz des geförderten Sachmittels im Kontext des im Antrag beschriebenen Projekts zu sehen ist
7a. Die Freiwilligenagentur überweist (maximal) den bewilligten Betrag*
Absage:
4b. Du erhältst eine kurze schriftliche Begründung, warum deine Idee nicht gefördert werden kann
Kontakt:
Für Fragen oder Anmerkungen, ist die Freiwilligenagentur Elm-Asse entweder Telefonisch unter: 05336/9489500 oder per Mail: hier erreichbar.